DER LSA informiert:

Aktuelle Festlegungen für den Spielbetrieb in Bezug auf die Corona-Situation

Am 25.10.2022 hat der Landesspielausschuss (LSA) in einer Videokonferenz die bisherige Saison in den Landesspielklassen ausgewertet und sich über bestehende Probleme ausgetauscht.

Intensiv hat sich der LSA dann mit der aktuellen Corona-Situation und mögliche Auswirkungen auf den Spielbetrieb beschäftigt.
 

Dazu hat bereits der Bundesspielausschuss am 10. September 2022 Regelungen für die aktuelle Saison in Bezug auf Verlegungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gefasst. Dieser Beschluss wird mit Einschränkungen und soweit möglich auch auf den Spielbetrieb im VVSA angewandt.  pdf 2022-09-10_BSA_Beschluss_Verlegung+Absagen+Modus+W_221026_201509.pdf

Grundsätzlich stehen hierbei in erster Linie natürlich die Gesundheit aller Beteiligten und anschließend die erfolgreiche Durchführung der Spielsaison im Vordergrund.

Auch wenn dies selbstverständlich sein sollte, sind Teammitglieder mit corona-typischen Symptomen vom Training und Wettkampfbetrieb auszuschließen, um das Risiko für die übrigen Teammitglieder und mittelbar auch für die anderen Mannschaften zu minimieren und eine Durchführung des Spielbetriebs zu ermöglichen.

Verlegungen entsprechend den o.g. Regelungen müssen auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Sollte weder ein sinnvoller Ausweichtermin oder eine geeignete Ausweichhalle vorhanden sein noch ein Aufstocken der Mannschaft mithilfe von unterklassigen Spielerinnen/Spielern möglich sein, ist notfalls auch eine Absage des Spieltags durch die betroffene Mannschaft (wenn nicht grob fahrlässig selbst verschuldet: ohne Geldstrafe) in Kauf zu nehmen. Das Spiel gilt - sofern es nicht nachgeholt werden kann - für die absagende Mannschaft als verloren (0:3, 0:75).

Bei der Terminfindung für Ausweichtermine bei der Sparkassen-Landesoberliga Damen zu beachten, dass die Vorrundenspiele im Kalenderjahr 2022 abgeschlossen sein müssen. Verlegungen sind hier also sehr eingeschränkt möglich.

Darüber hinaus gilt entgegen dem BSA-Beschluss, dass Verlegungen nicht vom Staffelleiter, sondern i.d.R. von den betroffenen Teams initiiert werden. Vorrangig sind jedoch zunächst Maßnahmen zur Beibehaltung der Spieltermine zu prüfen.

Bei Bedarf wird der Landesspielausschuss die Regelungen zu gegebener Zeit anpassen. Über den Inhalt solcher Änderungen (Verlängerung der Saison, Abbruch, Verkürzung etc.) wird es dann entsprechende Informationen an die Mannschaften/Vereine geben.

Positiv wird der Umstieg auf die SAMS-Plattform gewertet. Fehler, die in der Datenmigration aufgetreten sind, konnten schnell behoben werden. Die Nutzung des elektronischen Spielberichtsbogens hat sich in der Praxis bewährt.

Der Landesspielausschuss wünscht allen eine erfolgreiche und möglichst wenig durch Corona beeinflusste Saison!


 



 

Update Corona Maßnahmen der 6. Änderungsverordnung der 15. Eindämmungsverordnung

Am Donnerstag (17. Februar 2022) hat die Landesregierung die 6. Änderungsverordnung der 15. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen und damit auf die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde vom 16. Februar reagiert. In einem ersten Lockerungsschritt werden die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel und die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im privaten Bereich aufgehoben. Die 6. Änderungsverordnung, die bereits ab heute und bis zum 5. März gilt, sieht für den Sport und das Sporttreiben leider noch keine weiteren Lockerungen vor.

Damit finden die Forderung des Landessportbundes (LSB) und des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) kurzfristig noch kein Gehör. Im Vorfeld hatte man für eine einheitliche 3G-Regelung für den Amateursport geworben und die Unterscheidung zwischen 3G beim Sport im Freien und 2G in den Umkleidekabinen als für die Vereine als schwer umsetzbar kritisiert.
Hoffnung machen Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne allen Sportlerinnen und Sportlern des Landes aber für den 5. März. Dann soll für den Sport und das Sporttreiben im Freien wie in Sporthallen einheitlich die 3G-Regel gelten. Für Sportgroßveranstaltungen ist ab 5. März unter 2G bzw. 2G-Plus in Sporthallen eine Auslastung von 60 Prozent (max. 6.000 Zuschauer) im Freien eine Auslastung von 75 Prozent (max. 25.000 Zuschauer) der jeweiligen Höchstkapazität angekündigt.
Weitere Lockerungsschritte will die Landesregierung Sachsen-Anhalts in Abhängigkeit von der Infektionslage und der Krankenhausbelastung ab dem 20. März umsetzen. Laut Bund-Länder-Beschluss könnten dann auch für den Sport alle Schutzmaßnahmen fallen, sofern die Situation das zulässt.


 


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